Pendlerrechner

14.03.2014 00:00

 Pendlerrechner

 

Seit dem 12. Februar 2014 steht unter https://www.bmf.gv.at/pendlerrechner/ein Pendlerrechner zur Verfügung. Er dient zur Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und zur Beurteilung, ob die Benützung eines Massenbeförderungsmittels (öffentliches Verkehrsmittel) zumutbar oder unzumutbar ist. Basierend auf diesen Ergebnissen wird für Lohnzahlungszeiträume ab 1. Jänner 2014 die Höhe einer etwaig zustehenden Pendlerpauschale und des Pendlereuros ermittelt.

 

Jede Arbeitnehmerin/jeder Arbeitnehmer, für den ein Anspruch auf eine Pendlerpauschale besteht, muss bis spätestens 30. Juni 2014 einen Ausdruck des ermittelten Ergebnisses des Pendlerrechners bei der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber abgeben. Aufgrund dieses Ergebnisses erfolgt die Berechnung der Pendlerpauschale und des Pendlereuros bei der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber. Das bisherige Formular L34 verliert aufgrund der geänderten rechtlichen Bestimmungen seine Gültigkeit.

 

Der Pendlerrechner muss sowohl im Rahmen der Lohnverrechnung, als auch im Zuge der Veranlagung durch die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer oder die Finanzverwaltung verwendet werden.

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