Der Steuertarif

28.02.2014 00:00

Eine kurze Übersicht über die drei Tarifstufen, die Steuerabsetzbeträge und die Berechnung Ihrer Lohnsteuer.

Die Steuer für das steuerpflichtige Einkommen wird nach dem Einkommensteuertarif berechnet. Einkommen bis 11.000 Euro jährlich werden jedenfalls steuerfrei gestellt. Für höhere Einkommen bestehen drei Tarifstufen, denen jeweils eine einfache Berechnungsformel zugeordnet ist. Besteht Anspruch auf Steuerabsetzbeträge, müssen diese nur noch vom Ergebnis abgezogen werden.

Die Steuerabsetzbeträge

Das Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) sieht folgende Absetzbeträge vor:

Arbeitnehmerabsetz-
betrag (oder Grenz-
gängerabsetzbetrag)
54 Euro/Jahr
Verkehrsabsetzbetrag 291 Euro/Jahr
Pensionistenabsetz-
betrag
bis zu 400 Euro/Jahr
erhöhter Pensionisten-
absetzbetrag
764 Euro/Jahr
Alleinverdiener-
absetzbetrag*)
494 Euro/Jahr
(bei einem Kind)
Alleinerzieher-
absetzbetrag*)
494 Euro/Jahr
(bei einem Kind)
Unterhalts-
absetzbetrag
29,20 Euro bis 58,40 Euro/Monat und Kind
Kinderabsetzbetrag 58,40 Euro/Monat und Kind
Mehrkindzuschlag 20 Euro/Monat
 ab 3. Kind

*) Für Alleinverdienerinnen oder Alleinverdiener mit Kind/ern und für Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher stehen daher jährlich folgende Absetzbeträge zu:

mit einem Kind 494 Euro
mit zwei Kindern 669 Euro
mit drei Kindern 889 Euro
für jedes weitere Kind +220 Euro

Berechnung der Steuer

Je nach Höhe Ihres Jahreseinkommens sind folgende Tarifformeln anzuwenden:

 

 

 

*) Der Grenzsteuersatz gibt an, mit welcher Besteuerung Sie bei der Erzielung zusätzlicher Einkünfte in der jeweiligen Tarifstufe rechnen müssen.

Sie brauchen nur noch die für Sie zutreffenden Steuerabsetzbeträge (Achtung: auch den Arbeitnehmer- und Verkehrsabsetzbetrag oder den Pensionistenabsetzbetrag) zu subtrahieren. Pensionistinnen und Pensionisten mit zu versteuernden Pensionsbezügen zwischen 17.000 Euro und 25.000 Euro jährlich müssen die Einschleifregelung beim Pensionistenabsetzbetrag beachten.

  Beispiel

Bei einem Jahreseinkommen von 21.000 Euro einer Arbeitnehmerin und Alleinerzieherin mit einem Kind beträgt die Einkommensteuer 2012:

Klammer auf 21.000 minus 14.000 klammer zu multipliziert mit 5.110 dividiert durch 14.000

 = 3.650 Euro

Arbeitnehmerabsetzbetrag               - 54,00 Euro
- Verkehrsabsetzbetrag                    - 291,00 Euro
- Alleinerzieherabsetzbetrag             - 494,00 Euro

= Einkommensteuer 2012                2.811,00 Euro

 

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